Burg Hohenzollern bekommt 2026 erstmals einen Alleinbesitzer seit Jahrzehnten
Jovan JohannBurg Hohenzollern bekommt 2026 erstmals einen Alleinbesitzer seit Jahrzehnten
Burg Hohenzollern bekommt erstmals seit Jahrzehnten einen einzigen Besitzer
Ab 2026 wird Georg Friedrich Prinz von Preußen die berühmte Burg im Süden Deutschlands erstmals seit langem allein verwalten – nachdem sein Cousin seinen Anteil übertragen hat. Der Wechsel markiert einen neuen Abschnitt für den historischen Ort.
Bisher teilten sich zwei Linien der Familie Hohenzollern das Eigentum an der Burg. Karl Friedrich von Hohenzollern, der bisher ein Drittel der Anteile hielt, wird seinen Teil offiziell am 31. Dezember 2025 abtreten. Danach wird Georg Friedrich Prinz von Preußen alleiniger Eigentümer sein.
Die beiden Cousins haben in der Vergangenheit bereits zusammengearbeitet. Beide sitzen im Stiftungsrat der Prinzessin-Kira-von-Preußen-Stiftung. Zudem ist Georg Friedrich stellvertretender Vorsitzender der Hohenzollern-Kunststiftung, die Teile der ehemaligen preußischen Königssammlung verwaltet.
Noch in diesem Jahr hatte Georg Friedrich finanzielle Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Kunstbeständen der Familie beigelegt. Viele dieser Werke wurden in die neu gegründete Hohenzollern-Kunststiftung überführt. Die Burg selbst wurde im 19. Jahrhundert mit Unterstützung der Linie Hohenzollern-Sigmaringen wiederaufgebaut, deren Stammsitz die Burg Sigmaringen war. Karl Friedrich will sich künftig auf die Erhaltung und Entwicklung dieses Standortes konzentrieren.
Nach der Übertragung wird Georg Friedrich alle Belange der Burg Hohenzollern verantworten – von der Instandhaltung über den öffentlichen Zugang bis hin zu kulturellen Projekten. Die hoch über Bisingen gelegene Anlage blickt auf eine bewegte Geschichte zurück: von ihren mittelalterlichen Ursprüngen bis hin zur Nutzung als Kunstdepot in der NS-Zeit.
Die Eigentumsänderung vereinfacht künftige Entscheidungen über die Burg. Georg Friedrich Prinz von Preußen wird nun ohne geteilte Verantwortung für ihren Erhalt und ihre öffentliche Rolle zuständig sein. Der Wechsel folgt auf Jahre gemeinsamer Verwaltung und juristischer Verhandlungen über das Familienerbe.






