Bundesverfassungsgericht bestätigt Anom-Beweise gegen Drogenhändler – Fall muss neu verhandelt werden
Hellmut RudolphVerfassungsbeschwerde eines Drogenhändlers gegen Auswertung von Anom-Daten scheitert - Bundesverfassungsgericht bestätigt Anom-Beweise gegen Drogenhändler – Fall muss neu verhandelt werden
Ein verurteilter Drogenhändler ist mit seinem Versuch gescheitert, die Verwendung der verschlüsselten Anom-Nachrichten als Beweismittel anzufechten. Das Bundesverfassungsgericht wies seine Beschwerde zurück und begründete dies damit, dass seine Argumente nicht ausreichend substantiiert seien. Der Fall wird nun zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Mannheim zurückverwiesen.
Der Mann war ursprünglich vom Landgericht Mannheim zu sechs Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Später behauptete er, seine Grundrechte seien verletzt worden, weil das Gericht die gegen ihn verwendeten Anom-Daten nicht ordnungsgemäß geprüft habe.
Das FBI hatte die Anom-Geräte so manipuliert, dass sie verschlüsselte Nachrichten heimlich an einen iBot-Server weiterleiteten. Dieser Server wurde in einem EU-Land betrieben – basierend auf einer Vereinbarung mit den USA. Trotz der Einwände des Angeklagten stellte das Bundesverfassungsgericht keine Verstöße gegen den Rechtsstaat oder den Schutz der Menschenrechte fest.
Obwohl das Gericht die Verwendung der Anom-Beweise für zulässig erklärte, hob der Bundesgerichtshof das Urteil aus einem anderen Grund auf: Durch Änderungen im Cannabisgesetz war die ursprüngliche Strafe nicht mehr anwendbar. Der Fall muss nun vom Mannheimer Gericht neu bewertet werden.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bedeutet, dass die Anom-Daten auch in künftigen Verfahren als Beweismittel verwendet werden dürfen. Die Strafe des Drogenhändlers wird erneut geprüft – diesmal jedoch auf Basis der aktualisierten Rechtsvorschriften. Das Landgericht Mannheim muss den Fall nun von Grund auf neu aufrollen.






