Brandenburger Abgeordnete verzichten auf Gehaltserhöhung für 2027
Abgeordnete des Brandenburger Landtages haben beschlossen, den Großteil der für 2027 geplanten Erhöhung ihrer Grundvergütung auszusetzen. Der Beschluss folgt Forderungen der Oppositionsfraktionen, die Anpassungen ihrer Bezüge einzufrieren oder zu begrenzen. Die Maßnahme ist Teil einer breiteren Debatte über die Haushaltsführung und die Vergütung von Mandatsträgern.
Die oppositionellen Fraktionen von AfD und BSW hatten zunächst eine vollständige Aussetzung jeglicher Erhöhung für das kommende Jahr gefordert. Die AfD schlug vor, die Anpassungen der Abgeordnetenbezüge nur noch alle zwei Jahre und in Abhängigkeit von der Lohnentwicklung vorzunehmen. Die BSW ging noch weiter und verlangte einen kompletten Stopp sowohl der lohngebundenen als auch der inflationsbereinigten Anteile der Grundvergütung.
Nach dem aktuellen System richtet sich der Großteil der Bezüge nach der Lohnentwicklung der Beschäftigten, während ein kleinerer Teil an die Verbraucherpreisentwicklung gekoppelt ist. In diesem Jahr setzt sich die monatliche Vergütung zusammen aus 8.911,89 Euro für den lohngebundenen Anteil, 1.217,22 Euro für den inflationsbereinigten Teil, 270 Euro als Wahlkreiszulage sowie 10.399,11 Euro für die Altersvorsorgebeiträge. Die Wahlkreiszulage und die Altersvorsorgebeiträge bleiben unverändert.
Die Abgeordnetenbezüge wurden in den letzten Jahren nicht jährlich angehoben – so gab es 2021 und 2022 während der Coronavirus-Pandemie keine Erhöhungen. Die automatische Anpassung der Bezüge, die derzeit auf 3,5 Prozent gedeckelt ist, bleibt für die übrigen Bestandteile bestehen.
Durch die Aussetzung der geplanten Erhöhung sollen im Haushalt des Landtages etwa 700.000 Euro eingespart werden. Der Beschluss spiegelt einen zurückhaltenden Umgang mit den öffentlichen Finanzen wider, während die bestehenden Strukturen für andere Teile der Abgeordnetenvergütung beibehalten werden. Die Wahlkreiszulage und die Altersvorsorgebeiträge bleiben dadurch unverändert.






