BND verklagt: Journalisten kämpfen gegen Überwachung der Pressefreiheit
Marliese MülichenBND verklagt: Journalisten kämpfen gegen Überwachung der Pressefreiheit
Sechs internationale Journalisten haben den deutschen Auslandsnachrichtendienst verklagt – wegen dessen Überwachungspraktiken. Die 2017 eingereichte Klage richtet sich gegen die Abhörmaßnahmen des BND, die auch Medienkommunikation betrafen, darunter die des BBC, Reuters und der New York Times. Unterstützt von Pressefreiheitsorganisationen, wirft der Fall grundsätzliche Fragen zum Quellenschutz und zur Unabhängigkeit der Berichterstattung auf.
Der Bundesnachrichtendienst (BND), 1956 als Auslandsgeheimdienst der Bundesrepublik gegründet, konzentrierte sich zunächst auf die Beobachtung der Roten Armee im Auftrag westlicher Verbündeter wie der USA. Mit der Zeit weiteten sich seine Befugnisse aus: 1968 ermächtigte ein Gesetz die Behörde zur Überwachung von Kommunikation – unter der Auflage, die Privatsphäre deutscher Bürger zu wahren.
Die Überwachungsgesetze wurden 1990, 2001 und 2017 weiter gelockert, sodass auch ausländische Zielpersonen ohne Richtervorbehalt ausspioniert werden durften. Die Enthüllungen Edward Snowdens 2013 brachten ans Licht, dass der BND an unkontrollierter Datensammlung beteiligt war – etwa in Kooperation mit der NSA. 2017 deckte der Spiegel auf, dass der Dienst seit fast zwei Jahrzehnten systematisch große Medienhäuser ausspioniert hatte.
Die Kläger argumentieren, die „strategische“ Überwachung des BND gefährde die Pressefreiheit, da sie gezielt die Kommunikation von Journalisten mit ihren Quellen erfasse – unabhängig von deren Staatsangehörigkeit. Unterstützt von der Deutschen Journalisten-Union und Reporter ohne Grenzen fordern sie strengere rechtliche Schutzmechanismen, besonders für Berichterstatter aus Ländern mit eingeschränkter Medienfreiheit.
Das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht könnte richtungsweisend werden: Ein Urteil gegen den BND könnte dessen Spielraum für Überwachung ausländischer Medien ohne richterliche Genehmigung einschränken. Die Entscheidung wird zeigen, ob in Deutschland schärfere Schutzvorkehrungen für die Pressefreiheit nötig sind.






