BGH-Urteil klärt: So müssen Unternehmen Rabatte korrekt ausweisen
Marliese MülichenBundesgerichtshof entscheidet über Kaffee-Werbung mit reduziertem Preis - BGH-Urteil klärt: So müssen Unternehmen Rabatte korrekt ausweisen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, wie Unternehmen Rabattpreise korrekt ausweisen müssen. Das Urteil präzisiert die Vorschriften der aktualisierten Preisangabenverordnung. Ausgelöst wurde die Klärung durch einen Streit über eine Kaffee-Werbung, die von den Aufsichtsbehörden als irreführend eingestuft worden war.
Im Mittelpunkt des Falls stand eine Werbeanzeige für Kaffee, in der der aktuelle Verkaufspreis, ein durchgestrichener höherer Preis sowie ein Rabattversprechen abgebildet waren. Das Zentrum zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs argumentierte, diese Darstellung täusche Verbraucher über die tatsächliche Ersparnis. Nach der neuen Preisangabenverordnung müssen Rabattaktionen künftig den niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage als Referenz nutzen.
Das BGH-Urteil bestätigt diese strengere Auslegung. Unternehmen dürfen nicht mehr willkürlich vergangene Preise heranziehen, um höhere Rabatte vorzutäuschen. Stattdessen müssen sie ihre Angaben auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage stützen.
Die Entscheidung setzt einen klaren Maßstab für die Preiswerbung in Deutschland. Firmen sind nun verpflichtet, sicherzustellen, dass ihre Rabattangaben den niedrigsten in den vergangenen 30 Tagen angebotenen Preis widerspiegeln. Ziel ist es, Verbraucher vor übertriebenen Ersparnisversprechen zu schützen.






