27 April 2026, 18:11

BGH kippt Millionen-Vergleich im VW-Dieselskandal – Winterkorn und Stadler betroffen

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BGH-Urteil: Ex-VW-Chef Martin Winterkorn muss höhere persönliche Haftung tragen - BGH kippt Millionen-Vergleich im VW-Dieselskandal – Winterkorn und Stadler betroffen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine zentrale Vergleichsvereinbarung im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal von Volkswagen aus dem Jahr 2015 gekippt. Mit dem Urteil erklärte das Gericht eine Aktionärsabstimmung für ungültig, die eine Versicherungszahlung in Höhe von 270 Millionen Euro an ehemalige Führungskräfte gebilligt hatte. Der Fall wird nun an die unteren Instanzen zurückverwiesen, wo weitere Entscheidungen über den früheren VW-Chef Martin Winterkorn und den Ex-Manager Rupert Stadler ausstehen.

Der Skandal war im September 2015 ans Licht gekommen, als Volkswagen einräumte, illegale Abschalteinrichtungen in rund 11 Millionen Diesel-Fahrzeugen installiert zu haben. Die Software senkte die Abgaswerte während Prüfstandtests, nicht jedoch im realen Fahrbetrieb. Interne Ermittlungen ergaben später, dass Winterkorn und Stadler ihre Pflichten während der Krise fahrlässig verletzt hatten.

Bis 2021 hatte der Skandal das Unternehmen etwa 32 Milliarden Euro gekostet. Die Aktionäre hatten zuvor einen Vergleich mit der Haftpflichtversicherung von VW gebilligt, der Ansprüche über die 270 Millionen Euro hinaus für aktuelle und ehemalige Vorstandsmitglieder fallen ließ. Doch der BGH urteilte, dass die Tagesordnung der Hauptversammlung nicht hinreichend klar darlegte, welche Personen von diesem Verzicht erfasst waren.

Das Gericht wies zudem das Oberlandesgericht (OLG) Celle an zu prüfen, ob der VW-Vorstand die Fragen der Aktionäre zur Zahlungsfähigkeit von Winterkorn und Stadler angemessen beantwortet hatte. Winterkorn war ursprünglich zur persönlichen Zahlung von 11,2 Millionen Euro verurteilt worden, während Stadler 4,1 Millionen Euro hätte aufbringen müssen.

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Stadlers separates Strafverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Im Juni 2023 hatte er eine Bewährungsstrafe sowie eine Geldbuße von 1,1 Millionen Euro erhalten, doch das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der BGH wird nun auch über seine Revision entscheiden.

Die Entscheidung des BGH erzwingt eine erneute Prüfung des Versicherungsvergleichs und dessen Transparenz. Die unteren Instanzen müssen klären, ob die Aktionäre ausreichend über die finanzielle Leistungsfähigkeit der Manager informiert wurden. Unterdessen geht Stadlers juristischer Kampf weiter – seine Bewährungsstrafe bleibt vorerst in der Schwebe.

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