Baden-Württemberg vereinfacht Bundeswehr-Bauprojekte mit neuem Gesetzesentwurf
Jovan JohannBaden-Württemberg vereinfacht Bundeswehr-Bauprojekte mit neuem Gesetzesentwurf
Die Landesregierung von Baden-Württemberg will Bauvorhaben der Bundeswehr vereinfachen. Ein neuer Gesetzentwurf, der am Donnerstag, dem 30. Oktober 2025, vorgestellt wurde, sieht vor, militärische Einrichtungen von bestimmten landesrechtlichen Vorgaben zu befreien. Ziel ist es, den Streitkräften in schwierigen Zeiten eine effizientere Arbeitsweise zu ermöglichen.
Die Landesministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi, präsentierte den Plan, der von der Steuerungsgruppe Verteidigung und Resilienz erarbeitet wurde. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen führt die Initiative an und arbeitet mit anderen zuständigen Ressorts an der Finalisierung des Entwurfes.
Das geplante "Gesetz zur Erleichterung von Bundeswehr-Bauvorhaben" würde materielle landesrechtliche Bestimmungen für verteidigungsrelevante Bauten aufheben. Dazu zählen Ausnahmen von Bauvorschriften, Denkmalschutzgesetzen, straßenverkehrsrechtlichen Regelungen, wasserrechtlichen Bestimmungen sowie naturschutzrechtlichen Vorgaben. Bundes- und EU-Recht bliebe davon unberührt.
Der Entwurf umfasst eine breite Palette militärischer Infrastruktur. Projekte wie Gefechtsstände, Artilleriestellungen, Funkanlagen, Flugplätze, Kasernen und Nachschubdepots würden unter die neuen Regelungen fallen. Am Donnerstag billigte das Kabinett die Vorlage des Entwurfes zur öffentlichen Anhörung im Umlaufverfahren.
Der Gesetzentwurf geht nun in die Phase der öffentlichen Konsultation, bevor eine endgültige Entscheidung fällt. Bei Verabschiedung würde er das Genehmigungsverfahren für Bundeswehr-Bauten in Baden-Württemberg beschleunigen. Die Landesregierung ist überzeugt, dass dies die Einsatzbereitschaft des Militärs in herausfordernden Zeiten stärken wird.






