12 June 2026, 16:06

Baden-Württemberg und Sachsen fordern Reform des Beleidigungsparagraphen für Politiker

Baden-Württemberg und Sachsen wollen Paragraf 188 reformieren

Baden-Württemberg und Sachsen fordern Reform des Beleidigungsparagraphen für Politiker

Baden-Württemberg und Sachsen drängen auf eine Reform des deutschen Strafrechts, das Beleidigungen gegen Politiker unter Strafe stellt. Die aktuellen Regelungen stehen in der Kritik, weil sie als zu schützend empfunden werden. Beide Bundesländer wollen den Paragrafen 188 des Strafgesetzbuchs (StGB) so ändern, dass er sich auf den Schutz ehrenamtlicher Kommunalpolitiker vor Hetze und Diffamierung konzentriert.

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Die geplante Reform zielt darauf ab, den Anwendungsbereich des Gesetzes auf ehrenamtlich tätige Mandatsträger auf lokaler Ebene zu beschränken. Baden-Württembergs Justizminister Moritz Oppelt argumentiert, dass Spitzenpolitiker auch harte Debatten aushalten müssten, ohne dass dies automatisch juristische Konsequenzen nach sich ziehe. Sachsens Justizministerin Constanze Geiert geht noch einen Schritt weiter und schlägt vor, den Straftatbestand vollständig abzuschaffen.

Aktuell ermöglicht Paragraf 188 den Staatsanwaltschaften, auch ohne formelle Anzeige zu ermitteln, und sieht höhere Höchststrafen vor als bei gewöhnlichen Beleidigungstatbeständen. Kritiker werfen dem Gesetz vor, es gewähre Politikern einen übermäßigen Schutz. Die Entscheidung der Landesjustizminister ist rechtlich nicht bindend – Änderungen am Strafgesetzbuch müssen vom Bundestag beschlossen werden.

Die Reform würde den Paragrafen 188 auf seine Kernbestimmungen beschränken und sich darauf konzentrieren, zu verhindern, dass ehrenamtliche Kommunalpolitiker wegen persönlicher Angriffe ihr Amt niederlegen. Die endgültige Entscheidung liegt jedoch bei den Bundespolitikern.

Quelle