Baden-Württemberg lockert Düngeverbote für Landwirte im Herbst 2024
Marliese MülichenBaden-Württemberg lockert Düngeverbote für Landwirte im Herbst 2024
Baden-Württemberg passt die Sperrfrist für Düngemittel in diesem Herbst erneut an
Die Änderungen gelten für Dauergrünland, temporäres Grünland sowie Ackerflächen mit mehrjährigen Futterpflanzen. Ziel der Behörden ist es, die Stickstoffausbringung besser an Wetterbedingungen und standortspezifische Erfordernisse anzupassen.
Durch die Neuregelung können Landwirtinnen und Landwirte den Beginn und das Ende des Düngeverbots um bis zu vier Wochen verschieben. Diese Flexibilität stellt sicher, dass die Gesamtlänge der ununterbrochenen Sperrfrist unverändert bleibt. Die zuständigen Landratsämter werden das Verfahren über Einzelgenehmigungen, Sammelbewilligungen oder Allgemeinverfügungen steuern.
Die Entscheidungen müssen in Abstimmung mit den Unteren Wasserbehörden getroffen werden. Mit der Anpassung soll die Stickstoffnutzung bedarfsgerechter und umweltverträglicher gestaltet werden. Die Behörden betonen, dass sich die Dauer der Einschränkung nicht ändert – lediglich der Zeitraum wird angepasst.
Die Landwirte in der Region erhalten damit in dieser Saison mehr Spielraum bei der Düngeplanung. Die Maßnahme soll landwirtschaftliche Bedürfnisse mit regulatorischen Vorgaben in Einklang bringen. Die Einhaltung der Regeln wird überwacht, um sicherzustellen, dass die volle Dauer der Sperrfrist gewahrt bleibt.






