24 May 2026, 14:16

Autor gewinnt Prozess nach "rassistisches Arschloch"-Tweet gegen CDU-Politiker

Beleidigungen gegen Politiker

Autor gewinnt Prozess nach "rassistisches Arschloch"-Tweet gegen CDU-Politiker

Ein deutscher Autor hat einen Rechtsstreit gewonnen, nachdem er wegen der Bezeichnung eines CDU-Politikers als „rassistisches Arschloch“ in einem Tweet zu einer Strafe verurteilt worden war. Der Fall nahm seinen Anfang, als ein älterer Beitrag während einer separaten Ermittlung wieder auftauchte. Das Urteil hat die Debatte über ein umstrittenes Gesetz neu entfacht, das Beleidigungen gegen Amtsträger unter Strafe stellt.

Der Schriftsteller, dem ein Strafbefehl über 90 Tagessätze drohte, warnt nun, dass auch normale Bürger unter dieselbe Rechtsvorschrift geraten könnten.

Die Probleme begannen 2020, als der Autor den CDU-Abgeordneten Philipp Amthor auf Twitter als „rassistisches Arschloch“ bezeichnete. Der Tweet blieb zunächst unbeachtet – bis ein Jahr später, als die Staatsanwaltschaft im Rahmen einer anderen Untersuchung das Konto des Autors prüfte. Diese Ermittlungen betrafen einen weiteren Beitrag, in dem die AfD-Politikerin Anna Leisten als „Nazi“ bezeichnet worden war; wegen dieser Äußerung wurden jedoch keine Anklagen erhoben.

Stattdessen stießen die Behörden auf den älteren Tweet über Amthor. Nach Paragraf 188 des deutschen Strafgesetzbuchs können Beleidigungen gegen Amtsträger von Amts wegen verfolgt werden – das bedeutet, der Staat kann ohne formelle Anzeige aktiv werden. Die Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, die Worte des Autors hätten Amthors öffentliche Arbeit „erheblich beeinträchtigt“.

Dem Schriftsteller wurde ein Strafbefehl über 90 Tagessätze zugestellt – eine in Deutschland gängige Praxis, bei der über die Hälfte aller Strafverfahren nie vor Gericht kommen. Wird ein solcher Bescheid nicht innerhalb von zwei Wochen angefochten, wird er rechtskräftig. Der Autor wehrte sich erfolgreich vor Gericht, doch die Erfahrung ließ ihn über die weiteren Konsequenzen besorgt zurück. Er argumentiert, Paragraf 188 schütze Politiker kaum, sondern schüre vielmehr Unmut, indem er Kritik unter Strafe stelle.

Seine Position findet Rückhalt beim UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit, der die Regelung kürzlich kritisierte. Der Autor fordert nun, das Gesetz abzuschaffen oder zu reformieren, und warnt, es berge die Gefahr, abweichende Meinungen zum Schweigen zu bringen, statt Respekt zu fördern.

Der Fall wirft ein Schlaglicht auf den Umgang des deutschen Rechtssystems mit Beleidigungen gegen Personen des öffentlichen Lebens. Da die meisten Fälle durch Strafbefehle ohne Prozess geregelt werden, bemängeln Kritiker einen Mangel an Transparenz. Der Sieg des Autors schafft zwar keine bindende Rechtsprechung, erhöht aber den Druck auf die Politik, Paragraf 188 zu überprüfen.

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Vorerst bleibt das Gesetz in Kraft – und damit auch das Risiko für alle, die sich mit ähnlichen Vorwürfen konfrontiert sehen.

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