Arbeitszeitreform: Connemann lehnt umstrittenen Entwurf als KMU-Belastung ab
Abraham HermighausenArbeitszeitreform: Connemann lehnt umstrittenen Entwurf als KMU-Belastung ab
Gitta Connemann, die Beauftragte der Bundesregierung für Mittelstand, hat einen durchgesickerten Entwurf für eine Reform der Arbeitszeit öffentlich zurückgewiesen. Sie argumentiert, der Plan verstoße gegen den Koalitionsvertrag und würde kleine und mittlere Unternehmen (KMU) belasten.
Der Entwurf aus dem Bundesarbeitsministerium sieht statt täglicher Obergrenzen eine maximale wöchentliche Arbeitszeit vor. Zudem sollen flexible wöchentliche Arbeitszeitregelungen nur durch Tarifverträge möglich sein. Bei Nachtarbeit darf der Durchschnitt in keinem 24-Stunden-Zeitraum acht Stunden überschreiten.
Im Koalitionsvertrag hatte sich die Regierung verpflichtet, die Arbeitszeitregelungen an die EU-Arbeitszeitrichtlinie anzupassen, die die wöchentliche Arbeitszeit auf durchschnittlich 48 Stunden über sieben Tage begrenzt. Zudem sollte das vertrauensbasierte Arbeitszeitmodell ohne verpflichtende Zeiterfassung beibehalten und Zwangsüberstunden verhindert werden. Ziel war es, Bürokratie abzubauen – nicht auszuweiten.
Connemann warnt, dass die Ausgrenzung von Beschäftigten, die nicht unter Tarifverträge fallen, wirtschaftlich verfehlt und politisch nicht tragbar sei. Zudem befürchtet sie, dass die geplanten Regeln zur Arbeitszeiterfassung eine neue Bürokratiewelle für Unternehmen auslösen könnten.
Der Entwurf zielt darauf ab, die Arbeitszeit mit wöchentlichen Limits und vertrauensbasierten Systemen zu reformieren. Connemanns Ablehnung unterstreicht die Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf den Mittelstand und der Einhaltung der ursprünglichen Koalitionsvereinbarungen. Die Debatte über die Reformen wird voraussichtlich anhalten, während die Beteiligten die möglichen Folgen bewerten.






