16 March 2026, 12:17

AfD-Politiker verbreitet Falschmeldung zu Sozialleistungen für ukrainische Geflüchtete

Ein weißer Zettel mit der Aufschrift "Ukraine steht für Freiheit, steht mit Ukraine" liegt vor einer gelben Fahne auf dem Boden, rechts daneben eine Plastikabdeckung mit verschiedenen Gegenständen.

AfD-Politiker verbreitet Falschmeldung zu Sozialleistungen für ukrainische Geflüchtete

Ein aktueller Streit ist über die Reisebestimmungen für ukrainische Geflüchtete entbrannt, die deutsche Sozialleistungen erhalten. Markus Frohnmaier, Spitzenkandidat der AfD, behauptete fälschlicherweise, Ukrainer mit Schutzstatus könnten bis zu sechs Monate im Ausland verbringen, ohne ihre Leistungen zu verlieren. Die offiziellen Vorschriften sehen jedoch deutlich strengere Grenzen vor.

Die Verwirrung entsteht zu einem Zeitpunkt, an dem Deutschland plant, die Sozialregeln für neu ankommende ukrainische Geflüchtete ab dem nächsten Jahr zu verschärfen.

Nach den derzeitigen Bestimmungen dürfen Ukrainer mit vorübergehendem Schutz maximal drei Wochen pro Jahr in ihr Heimatland reisen und behalten dabei Anspruch auf Bürgergeld – allerdings nur mit Genehmigung des zuständigen Jobcenters. Für andere Auslandsreisen gilt eine Obergrenze von vier Wochen (28 Tagen) jährlich, bevor die Zahlungen ausgesetzt werden. Längere Aufenthalte im Ausland führen zum Verlust des gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland und damit zum Entzug der Leistung.

Frohnmaiers Aussage, die eine Frist von sechs Monaten nahelegte, löste breite Kritik aus. Nutzer in sozialen Medien warfen ihm Falschinformationen vor und gingen irrtümlich davon aus, die Leistungen blieben ein halbes Jahr lang unangetastet. Tatsächlich stellen Jobcenter die Bürgergeld-Zahlungen bereits nach drei Wochen Auslandsaufenthalt ein.

Weitere Änderungen stehen bevor: Ab 1. April 2025 haben neu ankommende ukrainische Geflüchtete überhaupt keinen Anspruch mehr auf Bürgergeld. Stattdessen werden ab 1. Juli 2026 die bereits im System befindlichen Leistungsbezieher in das Asylbewerberleistungsgesetz überführt, das deutlich niedrigere Unterstützungssätze vorsieht.

Der Streit unterstreicht die strengen Auflagen, die mit den Sozialleistungen für ukrainische Schutzsuchende verbunden sind. Reisen von mehr als drei Wochen Dauer riskieren Leistungskürzungen, während die anstehenden Reformen die Unterstützung für künftige Geflüchtete weiter reduzieren werden.

Ab 2025 erhalten neu ankommende Schutzsuchende kein Bürgergeld mehr, und bis Mitte 2026 müssen sich bestehende Bezieher auf weitere Einschränkungen nach den Regeln des Asylbewerberleistungsgesetzes einstellen.

Quelle