AfD klagt gegen Tunnel-Sperre im Stuttgarter Landtag vor Verfassungsgericht
Abraham HermighausenAfD klagt gegen Tunnel-Sperre im Stuttgarter Landtag vor Verfassungsgericht
Ein Streit um einen unterirdischen Tunnel im Landtag von Baden-Württemberg hat zu einem Rechtsstreit geführt. Die AfD, die einzige Fraktion, die die Einschränkung anfechtet, ist seit Mitte 2023 weitgehend von der Nutzung des Durchgangs ausgeschlossen. Der Tunnel verbindet das Hauptgebäude des Landtags mit dem angrenzenden Abgeordnetenhaus und diente einst als Abkürzung für Parlamentarier.
Bisher nutzte die AfD den Tunnel als schnelle Verbindung zu ihren Büros in der Urbanstraße. Doch im Juni 2023 verschärfte das Landtagspräsidium die Sicherheitsvorschriften und sperrte der Partei den Zugang. Seitdem dürfen nur noch Abgeordnete und Mitarbeiter mit Büros im Abgeordnetenhaus den Tunnel benutzen.
Die AfD hat den Fall vor das Landesverfassungsgericht gebracht. Sie argumentiert, das Verbot verstoße gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung und die parlamentarische Unabhängigkeit. Eine Entscheidung wird frühestens gegen Ende dieses Jahres oder Anfang Januar erwartet.
Keine andere Fraktion hat die Beschränkung angefochten. Die AfD bleibt die einzige Gruppe, die gegen die Regelung klagt, während ihr der Tunnel während des laufenden Verfahrens weiterhin verwehrt bleibt.
Das Urteil des Gerichts wird entscheiden, ob das Verbot Bestand hat oder ob die AfD ihren Zugang zurückerhält. Bis dahin muss die Partei alternative Wege zu ihren Büros finden. Das Ergebnis könnte Präzedenzfall für die künftige Verwaltung von Parlamentsanlagen sein.






