10 May 2026, 20:09

45-Jähriger wegen Sozialbetrugs zu Bewährungsstrafe verurteilt – 7.000 Euro erschlichen

Papier mit gedrucktem Text, der "Smith & Son Tea Dealers, and Drugists, 20 Cheapside" lautet.

45-Jähriger wegen Sozialbetrugs zu Bewährungsstrafe verurteilt – 7.000 Euro erschlichen

Ein 45-jähriger Mann aus dem Ortenaukreis ist wegen Sozialbetrugs verurteilt worden, nachdem er ein Jahr lang zu Unrecht Arbeitslosengeld bezogen hatte. Das Amtsgericht Lahr stellte fest, dass er mehr als 7.000 Euro erschlichen hatte, während er gleichzeitig zwei bezahlte Jobs ausübte.

Der Angeklagte hatte beim Jobcenter Ortenaukreis Leistungen beantragt und erhalten, obwohl er über ein regelmäßiges Einkommen verfügte. In derselben Zeit war auch sein 18-jähriger Sohn erwerbstätig. Die Behörden deckten die Täuschung später auf, woraufhin es zu einem Gerichtsverfahren kam.

Das Amtsgericht Lahr sprach den Mann der Sozialhilfebetrugs schuldig und verhängte eine fünfmonatige Haftstrafe, die jedoch für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Neben der strafrechtlichen Konsequenz ordnete das Gericht an, dass er den vollen Betrag, den er zu Unrecht erhalten hatte, zurückzahlt.

Mit dem Urteil muss der Mann die 7.000 Euro an Leistungen, auf die er keinen Anspruch hatte, erstatten. Die Bewährungsstrafe bleibt in Kraft, sofern er in den nächsten zwei Jahren die Auflagen des Gerichts erfüllt.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones
Quelle