100.000-Euro-Strafe für Meta wegen verzögerter Löschung falscher Kriegsverbrecher-Vorwürfe
Jovan Johann100.000-Euro-Strafe für Meta wegen verzögerter Löschung falscher Kriegsverbrecher-Vorwürfe
Ein deutsches Gericht hat Meta zu einer Strafe von 100.000 Euro verurteilt, weil das Unternehmen falsche Beiträge über einen Soldaten, der im Gazastreifen stationiert war, nicht zeitnah gelöscht hatte. Die auf Facebook verbreiteten Vorwürfe stempelten ihn fälschlich als Kriegsverbrecher ab und machten dabei seinen Namen sowie ein Foto von ihm öffentlich. Die Verzögerung bei der Entfernung der Inhalte führte zu rechtlichen Schritten und einer empfindlichen Strafe.
Der Fall nahm seinen Anfang, als auf Facebook unwahre Behauptungen über den Soldaten auftauchten. Die Posts enthielten seinen vollständigen Namen und ein Bild von ihm und verbreiteten damit schwere, aber haltlose Vorwürfe. Am 23. März 2026 ordnete die Pressestrafkammer des Landgerichts Frankfurt Meta an, die Inhalte umgehend zu löschen.
Meta kam dieser Aufforderung jedoch nicht sofort nach. Die Beiträge blieben 15 bis 17 Tage nach der gerichtlichen Anordnung online, woraufhin der Soldat Anfang April einen Antrag auf Ordnungsgeld wegen Missachtung des Gerichtsbeschlusses stellte. Das Unternehmen entfernte die Posts schließlich am 8. und 10. April 2026.
Während des Verfahrens berief sich Meta auf interne Verzögerungen, darunter Sprachbarrieren, als Gründe für die Verzögerung. Das Gericht wies diese Erklärungen zurück und urteilte, sie verschlimmerten vielmehr die Schuld des Unternehmens, anstatt sie zu entschuldigen. Die Richter betonten die Schwere der falschen Anschuldigungen und den Schaden, der durch die fortgesetzte Bloßstellung der Identität des Soldaten entstand.
Am 28. Mai 2026 erließ das Gericht sein endgültiges Urteil (Aktenzeichen: 2-03 O 128/26) und verhängte die Strafe in Höhe von 100.000 Euro. In der Begründung hoben die Richter die systematische Nachlässigkeit von Meta sowie die nachhaltigen Schäden hervor, die rechtswidrige Online-Äußerungen für den persönlichen Ruf anrichten können. Dem Unternehmen bleibt nun eine Frist von zwei Wochen, um gegebenenfalls sofortige Beschwerde einzulegen und gegen das Urteil vorzugehen.
Die Strafe von 100.000 Euro unterstreicht die Haltung des Gerichts zu Metas Versäumnis, schnell gegen schädliche Falschinformationen vorzugehen. Das Urteil betont zudem die rechtliche Verantwortung von Plattformen, Löschanordnungen ohne unnötigen Aufschub umzusetzen. Meta muss nun entscheiden, ob es das Urteil anfechten will – die Frist dafür läuft.






