07 April 2026, 22:11

1.000-Franken-Schuhe werden zum teuren Zoll-Albtraum für Thai-Reisenden

Menschen gehen durch eine U-Bahn-Station mit Texttafeln, Säulen und Deckenleuchten, einige tragen Taschen, mit einer Person in Sneakers in der Mitte.

1.000-Franken-Schuhe werden zum teuren Zoll-Albtraum für Thai-Reisenden

Ein 48-jähriger Reisender aus Thailand musste unerwartete Kosten tragen, nachdem er bei der Einreise in die EU ein Paar Sportschuhe nicht deklariert hatte. Zollbeamte des Hauptzollamts Lörrach beschlagnahmten die hochwertigen Schuhe im Wert von 1.000 Schweizer Franken – mit der Folge von Strafgebühren und weiteren Komplikationen.

Der Vorfall ereignete sich, als der Mann mit zwei nicht deklarierten Sportschuhen an der Grenze eintraf. Er gab an, es handele sich um ein Geschenk, meldete die Ware jedoch nicht den Behörden. Da der Wert der Schuhe den zollfreien Freibetrag überschritt, hätten sie bei der Einreise angegeben werden müssen.

Da der Reisende keinen Kaufbeleg vorlegen konnte, zeigte er stattdessen einen Bankauszug als Nachweis für den Erwerb. Dennoch verhängten die Zollbehörden Einfuhrabgaben in Höhe von 415 Euro. Um seine Reise fortsetzen zu können, musste er die Gebühr sofort begleichen.

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Die Lage spitzte sich weiter zu, als die Beamten ein Steuerhinterziehungsverfahren gegen ihn einleiteten. Diese Entscheidung wird zusätzliche finanzielle Belastungen für den Mann nach sich ziehen. Die Behörden betonten, dass eine korrekte Deklaration der Waren die Zusatzkosten und rechtlichen Konsequenzen hätte vermeiden können.

Nun muss der Reisende nicht nur die bereits gezahlten Abgaben tragen, sondern auch mit weiteren Kosten aus dem Steuerhinterziehungsverfahren rechnen. Die Zollbeamten erinnerten Reisende daran, dass alle Waren, die den zollfreien Freibetrag überschreiten, deklariert werden müssen. Eine unterlassene Meldung kann zu Beschlagnahmungen, Bußgeldern und weiteren rechtlichen Schritten führen.

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